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1200 TL Mietbeihilfe pro Monat für Familien mit geringem Einkommen! Hier sind die Antragsvoraussetzungen für die Mietbeihilfe

Tourwix Nachricht 11.10.2022   736

1200 TL Mietbeihilfe pro Monat für Familien mit geringem Einkommen! Hier sind die Antragsvoraussetzungen für die Mietbeihilfe

Einkommensschwache Familien werden unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse je nach Stadt und Landkreis mit Mietzuschüssen unterstützt. Bürgerinnen und Bürger, die arbeitslos sind oder Schwierigkeiten haben, für ihre Familie zu sorgen, erhalten eine Beihilfe zur Miete ohne Gegenleistung, wenn sie ihre finanzielle Situation nachweisen.

Was ist Mietassistenz?

Auch Mietbeihilfen für einkommensschwache Familien in schlechter finanzieller Lage durch die Kommunen des Ministeriums für Familie und Soziales erregten in der Pandemiezeit große Aufmerksamkeit. Diese Hilfen, die damals nicht regelmäßig durchgeführt wurden, wurden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen planmäßiger gestaltet.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung von Mietvorteilen?

Bürger, die eine Mietbeihilfe beantragen, müssen zunächst bestimmte Bedingungen erfüllen. Anträge auf Mietbeihilfen von staatlichen Institutionen und Kommunen werden über die nächstgelegenen Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen gestellt.

• Absolut nicht versichert

• Kein Bezug von Rente, Witwen- und Waisenrente

• Kein Eigentum besitzen

• Unterhalb der Armutsgrenze von 1833 TL nach der Einkommensprüfung

• Kein regelmäßiges Einkommen

Wie hoch ist die Mietbeihilfe?

Wenn die Anträge bei den Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen auf Mietbeihilfe des Ministeriums für Familie und soziale Dienste angenommen werden, haben sie Anspruch auf Mietbeihilfe bis zu 1200 TL.

• Istanbul Izmir Ankara: 1200 TL

• Tokat, Zonguldak, Canakkale: 910 TL

• Düzce, Sirnak, Yozgat: 820 TL

• Bolu, Bingöl: 730 TL

Wo ist die Mietbeihilfe zu beantragen?

Mietbeihilfen staatlicher Stellen sind bei den Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen und Mietbeihilfen der Gemeinden bei den nächstgelegenen kommunalen Dienststellen zu beantragen.

Hinweis:Anträge auf Mietzuschuss werden nicht über das E-Government-System akzeptiert. Miethilfen werden monatlich ohne Vergütung zur Verfügung gestellt.

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